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WATCHMAN LEGAL

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgrundlagen für Dienstleistungen der WATCHMAN Solutions GmbH

Zuletzt aktualisiert19. Juni 2026
01

Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Verträge, Aufträge und Dienstleistungen der WATCHMAN Solutions GmbH («WATCHMAN», «wir») gegenüber ihren Kunden («Kunde», «Sie»). Sie gelten für jeden Auftrag, soweit nicht in einer individuellen Dienstleistungsvereinbarung ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WATCHMAN habe ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn WATCHMAN eine Leistung in Kenntnis entgegenstehender Kundenbedingungen vorbehaltlos erbringt.

Es gilt jeweils die bei Auftragsbestätigung gültige Fassung dieser AGB. WATCHMAN kann sie für künftige Aufträge anpassen; die aktuelle Fassung wird dem Kunden auf Wunsch sowie auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

02

Leistungen

Art, Umfang und Ort der Leistungen — die unter anderem Schutzaufklärung, Reiserisikomanagement, Schutzoperationen, Krisenvorsorge und damit verbundene Beratung umfassen können — werden im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Diese gehen allgemeinen Leistungsbeschreibungen vor.

WATCHMAN erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt, Diskretion und Professionalität, die von einem spezialisierten Sicherheitsdienstleister erwartet werden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet WATCHMAN die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht einen bestimmten Erfolg oder ein garantiertes Ergebnis.

WATCHMAN ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifiziertes Personal und geprüfte Subunternehmer beizuziehen, und bleibt einziger Vertrags- und Ansprechpartner des Kunden.

03

Einsatzzeiten

Einsatzfenster, Antrittszeiten und der vereinbarte Leistungsort ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart, wird die Einsatzdauer ab der vereinbarten Antrittszeit am vereinbarten Ort bis zur Entlassung des eingesetzten Personals durch den Kunden berechnet.

Jeder Einsatz wird in definierten Einheiten mit einer Mindesteinsatzdauer gemäss Angebot gebucht. Bereitschafts-, Abruf- und Wegzeiten auf Anweisung des Kunden gelten als Einsatzzeit.

Erfordert die operative Lage zum Schutz des Kunden ein Verbleiben über das vereinbarte Fenster hinaus, wird die Verlängerung zum geltenden Tarif zuzüglich Zuschlägen verrechnet.

04

Änderungen & Absagen

Änderungen eines bestätigten Auftrags — Umfang, Zeit, Ort oder Personal — sind schriftlich anzufragen und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. WATCHMAN bestätigt die Machbarkeit und allfällige Anpassungen des Honorars vor Wirksamwerden der Änderung.

Bei Absage eines bestätigten Auftrags durch den Kunden gelten die folgenden, nach Vorlauf gestaffelten Entschädigungen, berechnet auf dem vereinbarten Auftragswert:

  • Mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn: kostenlos.
  • Zwischen 24 und 48 Stunden vor Beginn: 50% des vereinbarten Auftragswerts.
  • Weniger als 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Auftragswerts.

Wird die Leistung durch höhere Gewalt oder Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs einer Partei verhindert, ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer des Ereignisses; bereits angefallene Drittkosten bleiben geschuldet.

05

Verrechnung

Die Honorare richten sich nach den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Ansätzen. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Beträge in Schweizer Franken (CHF) und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie Auslagen.

Belegte Auslagen — Reise, Unterkunft, Ausrüstung und bewilligte Drittkosten — werden zum Selbstkostenpreis verrechnet. Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto und ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich eine andere Frist vereinbart wurde.

Begründete Einwände gegen eine Rechnung sind innert 14 Tagen ab Erhalt schriftlich zu erheben; andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Bei Zahlungsverzug wird Verzugszins zum gesetzlichen Satz geschuldet.

06

Zuschläge

Auf den Grundtarif gelten die folgenden Zuschläge, sofern der Einsatz in den betreffenden Zeitraum oder die betreffende Bedingung fällt und kein Pauschaltarif ausdrücklich vereinbart wurde:

  • Nachtstunden (22:00–06:00 Uhr): Zuschlag gemäss Angebot.
  • Samstage, Sonn- und Feiertage am Leistungsort.
  • Kurzfristige Einsätze, die weniger als 24 Stunden vor Beginn bestätigt werden.
  • Einsätze in Umfeldern mit erhöhtem oder hohem Risiko nach Einschätzung von WATCHMAN.

Anwendbare Zuschläge werden im Angebot und auf der Rechnung einzeln ausgewiesen. Treffen mehrere Zuschläge auf dieselben Stunden zu, werden sie kumuliert, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht.

07

Vorauszahlung & Sicherheit

Bei neuen Kundenbeziehungen, Einsätzen im Ausland sowie Aufträgen ab einem bestimmten Wert kann WATCHMAN vor dem Einsatz eine Vorauszahlung oder ein Retainer-Honorar verlangen. Die vereinbarte Vorauszahlung wird mit der Schlussrechnung verrechnet.

WATCHMAN kann zudem eine angemessene Sicherheit oder Kaution zur Deckung erwarteter Dritt- und Ausrüstungskosten verlangen. Der Einsatz steht unter dem Vorbehalt des rechtzeitigen Eingangs der vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheit.

Gehen fällige Zahlungen nicht ein, kann WATCHMAN die Leistung bis zur Zahlung aussetzen oder verweigern, unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen zu Absagen.

08

Auflösung des Vertragsverhältnisses

Unbefristete Aufträge können von beiden Parteien schriftlich unter Einhaltung der in der Dienstleistungsvereinbarung genannten Frist gekündigt werden. Befristete Aufträge enden mit Ablauf der vereinbarten Dauer.

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen — insbesondere bei einer wesentlichen Vertragsverletzung, die trotz schriftlicher Mahnung nicht behoben wird, oder bei Umständen, die eine Fortführung unzumutbar machen, einschliesslich einer glaubhaften Gefährdung der Sicherheit des Personals.

Bei Auflösung bleiben die bis zum Wirksamwerden erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten geschuldet. Pflichten zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz und allfällige vereinbarte nachvertragliche Pflichten bestehen über die Beendigung hinaus fort.

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz, vorbehältlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.

Rechtlicher Kontakt

Fragen zu diesen Bedingungen?

Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zu vertraglichen Anliegen erreichen Sie unser Büro direkt. Wir antworten diskret und priorisiert.

WATCHMAN Solutions GmbHFreilagerstrasse 25, 8047 ZürichE-Mail: kontakt@watchman.gmbhTelefon: +41 44 271 25 25
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